Für die
ABWRACKUNG
und
STRAHLUNG
eines
GEPARKTES FAHRZEUG
die folgenden Dokumente sind erforderlich:
-
ORIGINAL-ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG
(SIEHE ALTE VERSION)
-
Im Falle von
Mangel
(dient
Aussprache
Original des Verlustes, während im Falle einer Verschlechterung ein Bericht über die Verschlechterung erforderlich ist. Wenn das Buch von den Behörden nach einer Beschlagnahme, einer Beschlagnahme oder einer unterlassenen Einsichtnahme eingezogen wurde, sind die folgenden Dokumente erforderlich
Rücknahmebericht
im Original)
-
EIGENTUMSZERTIFIKAT
oder
ORIGINALES ERGÄNZUNGSBLATT
sind die Dokumente, die den Besitz des Fahrzeugs bescheinigen. Einige Fahrzeuge haben das erste Dokument, andere Fahrzeuge das zweite.
- Im Falle von
Mangel
(dient
Aussprache
des Verlustes im Original)
- Das Fahrzeug mit der
VORDERE UND HINTERE NUMMERNSCHILDER
anhängen
- Im Falle von
Mangel
auch nur ein Nummernschild (Sie benötigen das
Aussprache
des Verlustes im Original mit angegeben, welche Platte fehlt)
- Für den Fall, dass das Fahrzeug im Besitz einer
LEASING
Sie benötigen für den Abriss eine Genehmigung von der Leasinggesellschaft, also sollten Sie sich direkt bei ihr erkundigena.
Für die Bearbeitung der Unterlagen werden folgende Gebühren erhoben:
- 10€ für Kleinkrafträder;
- 30€ für Motorräder;
- 0€ für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse und Anhänger;
- 335€ für Wohnwagen (305€ für die Entsorgung + 30€ für die Bestrahlung).
Ausgenommen sind natürlich die entfernungsabhängigen Transportkosten.
Für die
ENTLASSUNG
eines
FAHRZEUG BEREITS VERSTRAHLT
die folgenden Dokumente sind erforderlich:
-
FOTOKOPIE RADIATION AN DIE P.R.A.
- Kopie der
DREHZEUGNIS
die bei der P.R.A. zum Ausschluss eingereicht werden müssen
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